Donnerstag, 22. September 2016

Ordnungsamt erlässt Allgemeinverfügung

Beschränkung des Wasserfahrzeugverkehrs auf der Elbe vom 1. bis 3. Oktober

Die Landeshauptstadt Dresden hat zur Absicherung der Protokollveranstaltung anlässlich des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen (siehe Anhang). Sie wird im Dresdner Amtsblatt 38/2016 am Donnerstag, 22. September, bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung legt fest, dass anlässlich der zentralen Feierlichkeiten zum 26. Tag der Deutschen Einheit vom 1. bis 3. Oktober 2016 in der Landeshauptstadt Dresden der Wasserfahrzeugverkehr auf der Elbe beschränkt ist.

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/3oktober/verkehr-und-mehr.php

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