Montag, 21. November 2016

Tote Wildente im Umland führt zu Sperrgebiet im Südosten von Dresden

Ausweitung der Geflügelpest soll verhindert werden

Bei einer Wildente, die an einem See in Birkwitz-Pratzschwitz nahe Dresden gefunden wurde, ist am Wochenende H5N8 nachgewiesen worden, informiert der zuständige Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Rund um den Fundort ist ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden, um die Ausweitung der Tierseuche zu verhindern. Diese Areale ragen in das Stadtgebiet von Dresdens Südosten hinein.

Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden?    
Wer tote Tiere – und jetzt insbesondere Wildvögel – im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 0351-81550 ist ständig besetzt, auch am Wochenende. Die Feuerwehr arbeitet mit den Tierseuchenbekämpfern aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen, um die Tierkörper zu entfernen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest. Im Sperrbezirk ist weiterhin alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Das Verbringungsverbot von lebenden Vögeln und Brut-Eiern ist zu beachten.

Was ist mit Hunden und Katzen in Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet?    
Wichtig ist weiterhin, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei laufen zu lassen. Es besteht die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche durch unsere Haustiere.

Darf Geflügelfleisch bedenkenlos gegessen werden?  
Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefährdungspotenzial für den Menschen. Geflügelfleisch und verarbeitete Produkte können unbedenklich verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.  

Sonntag, 13. November 2016

Sent: Sunday, November 13, 2016 12:58 PM
To: umweltamt@dresden.de
Subject: Feinstaubbelastung / Rauchfahne / Krematorium / Tolkewitz

Ist ein generelles Polystyrol-Verbot in Friedhofs-Kränzen möglich?

Anlässlich einer Anti-Laubbläser-Petition von Tolkewitzern ergab sich für mich diese Frage neuerlich. Denn bis zu meinem Umzug von Hosterwitz nach Striesen im November 2004 habe ich regelmäßig auf dem Weg zwischen Wilder Hilde und Altwachwitz auf der Tolkewitzer Seite tiefschwarzen Rauch vom Krematorium aufsteigen sehen. Der ließ einen hohen Feinstaubanteil vermuten, den ich mir mit dem Kunststoffanteil des in die Brennkammer eingebrachten Volumens erklärte.

Haben Sie eine Dokumentation der Feinstaubbelastung durch die Rauchfahnen des Krematorium Tolkewitz?

Könnte die Abluft stärker gefiltert werden, falls sie als Wärmequelle ausgelastet wird?

In Coburg wird die Krematoriumsabluft als Wärmequelle für umliegende Gewächshäuser verwendet, nachdem ihre Nutzung zum Beheizen von Sportanlagen von der dortigen Bürgerschaft abgelehnt wurde.



From: Kloss, Dietmar - LDS
Sent: Tuesday, November 15, 2016 10:24 AM
Cc: Svarovsky, Uwe - LDS
Subject: Feinstaub/Rauchfahne/Krematorium/Tolkewitz

Das Krematorium Dresden-Tolkewitz hat 4 Einäscherungslinien. Der Staubgrenzwert von 20 mg/Nm³ wird kontinuierlich gemessen. Die  Staubgrenzwerte wurde nachweislich noch nicht überschritten. Die Auswertungsunterlagen (Dokumentationen) können beim Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesen (Dresden, Löbtauer Str. 70) oder bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Dresden eingesehen werden. Eventuell könnte auch ein  Vorort-Termin geplant werden.

LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 44B DD | Immissionsschutz-Chemikalienrecht-
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel.: +49 351 825-4442 | Fax: +49 351 825-9601
dietmar.kloss@lds.sachsen.de | www.lds.sachsen.de