- zu wählen,
- den Oberbürgermeister und anderen gewählten Personen anzusprechen,
- an Umfragen teilnehmen,
- die Themen und Beschlüsse des Stadtrates verfolgen,
- in Einwohnerversammlungen nachzufragen,
- gemeinsam Bürgerbegehren anzuschieben,
- bei Planungsprozessen mitzureden,
- sich für andere in der Nachbarschaftshilfe einzusetzen oder
- im Verein Projekte vorwärts zu bringen.
Blasewitzer für Transparenz, Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Korruptionsfreiheit in Rat, Verwaltung und kommunaler Wirtschaft
Dienstag, 6. Dezember 2016
Fahrrad-, Spiel- oder Einbahnstraßen, für den motorisierten Verkehr gesperrte Straßen und Plätze, Geschwindigkeitsbegrenzungen ... Blasewitz hat längst nicht alle Möglichkeiten ausgelastet, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist aktiv zu werden,
Montag, 21. November 2016
Tote Wildente im Umland führt zu Sperrgebiet im Südosten von Dresden
Ausweitung der Geflügelpest soll verhindert werden
Bei einer Wildente, die an einem See in Birkwitz-Pratzschwitz nahe Dresden gefunden wurde, ist am Wochenende H5N8 nachgewiesen worden, informiert der zuständige Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Rund um den Fundort ist ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden, um die Ausweitung der Tierseuche zu verhindern. Diese Areale ragen in das Stadtgebiet von Dresdens Südosten hinein.
Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden?
Wer tote Tiere – und jetzt insbesondere Wildvögel – im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 0351-81550 ist ständig besetzt, auch am Wochenende. Die Feuerwehr arbeitet mit den Tierseuchenbekämpfern aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen, um die Tierkörper zu entfernen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest. Im Sperrbezirk ist weiterhin alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Das Verbringungsverbot von lebenden Vögeln und Brut-Eiern ist zu beachten.
Was ist mit Hunden und Katzen in Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet?
Wichtig ist weiterhin, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei laufen zu lassen. Es besteht die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche durch unsere Haustiere.
Darf Geflügelfleisch bedenkenlos gegessen werden?
Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefährdungspotenzial für den Menschen. Geflügelfleisch und verarbeitete Produkte können unbedenklich verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.
Bei einer Wildente, die an einem See in Birkwitz-Pratzschwitz nahe Dresden gefunden wurde, ist am Wochenende H5N8 nachgewiesen worden, informiert der zuständige Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Rund um den Fundort ist ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden, um die Ausweitung der Tierseuche zu verhindern. Diese Areale ragen in das Stadtgebiet von Dresdens Südosten hinein.
Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden?
Wer tote Tiere – und jetzt insbesondere Wildvögel – im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 0351-81550 ist ständig besetzt, auch am Wochenende. Die Feuerwehr arbeitet mit den Tierseuchenbekämpfern aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen, um die Tierkörper zu entfernen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest. Im Sperrbezirk ist weiterhin alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Das Verbringungsverbot von lebenden Vögeln und Brut-Eiern ist zu beachten.
Was ist mit Hunden und Katzen in Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet?
Wichtig ist weiterhin, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei laufen zu lassen. Es besteht die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche durch unsere Haustiere.
Darf Geflügelfleisch bedenkenlos gegessen werden?
Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefährdungspotenzial für den Menschen. Geflügelfleisch und verarbeitete Produkte können unbedenklich verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.
Dienstag, 15. November 2016
Sonntag, 13. November 2016
Sent: Sunday, November 13, 2016 12:58 PM
To: umweltamt@dresden.de
Subject: Feinstaubbelastung / Rauchfahne / Krematorium / Tolkewitz
Ist ein generelles Polystyrol-Verbot in Friedhofs-Kränzen möglich?
Anlässlich einer Anti-Laubbläser-Petition von Tolkewitzern ergab sich für mich diese Frage neuerlich. Denn bis zu meinem Umzug von Hosterwitz nach Striesen im November 2004 habe ich regelmäßig auf dem Weg zwischen Wilder Hilde und Altwachwitz auf der Tolkewitzer Seite tiefschwarzen Rauch vom Krematorium aufsteigen sehen. Der ließ einen hohen Feinstaubanteil vermuten, den ich mir mit dem Kunststoffanteil des in die Brennkammer eingebrachten Volumens erklärte.
Haben Sie eine Dokumentation der Feinstaubbelastung durch die Rauchfahnen des Krematorium Tolkewitz?
Könnte die Abluft stärker gefiltert werden, falls sie als Wärmequelle ausgelastet wird?
In Coburg wird die Krematoriumsabluft als Wärmequelle für umliegende Gewächshäuser verwendet, nachdem ihre Nutzung zum Beheizen von Sportanlagen von der dortigen Bürgerschaft abgelehnt wurde.
From: Kloss, Dietmar - LDS
Sent: Tuesday, November 15, 2016 10:24 AM
Cc: Svarovsky, Uwe - LDS
Subject: Feinstaub/Rauchfahne/Krematorium/Tolkewitz
Das Krematorium Dresden-Tolkewitz hat 4 Einäscherungslinien. Der Staubgrenzwert von 20 mg/Nm³ wird kontinuierlich gemessen. Die Staubgrenzwerte wurde nachweislich noch nicht überschritten. Die Auswertungsunterlagen (Dokumentationen) können beim Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesen (Dresden, Löbtauer Str. 70) oder bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Dresden eingesehen werden. Eventuell könnte auch ein Vorort-Termin geplant werden.
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 44B DD | Immissionsschutz-Chemikalienrecht-
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel.: +49 351 825-4442 | Fax: +49 351 825-9601
dietmar.kloss@lds.sachsen.de | www.lds.sachsen.de
To: umweltamt@dresden.de
Subject: Feinstaubbelastung / Rauchfahne / Krematorium / Tolkewitz
Ist ein generelles Polystyrol-Verbot in Friedhofs-Kränzen möglich?
Anlässlich einer Anti-Laubbläser-Petition von Tolkewitzern ergab sich für mich diese Frage neuerlich. Denn bis zu meinem Umzug von Hosterwitz nach Striesen im November 2004 habe ich regelmäßig auf dem Weg zwischen Wilder Hilde und Altwachwitz auf der Tolkewitzer Seite tiefschwarzen Rauch vom Krematorium aufsteigen sehen. Der ließ einen hohen Feinstaubanteil vermuten, den ich mir mit dem Kunststoffanteil des in die Brennkammer eingebrachten Volumens erklärte.
Haben Sie eine Dokumentation der Feinstaubbelastung durch die Rauchfahnen des Krematorium Tolkewitz?
Könnte die Abluft stärker gefiltert werden, falls sie als Wärmequelle ausgelastet wird?
In Coburg wird die Krematoriumsabluft als Wärmequelle für umliegende Gewächshäuser verwendet, nachdem ihre Nutzung zum Beheizen von Sportanlagen von der dortigen Bürgerschaft abgelehnt wurde.
From: Kloss, Dietmar - LDS
Sent: Tuesday, November 15, 2016 10:24 AM
Cc: Svarovsky, Uwe - LDS
Subject: Feinstaub/Rauchfahne/Krematorium/Tolkewitz
Das Krematorium Dresden-Tolkewitz hat 4 Einäscherungslinien. Der Staubgrenzwert von 20 mg/Nm³ wird kontinuierlich gemessen. Die Staubgrenzwerte wurde nachweislich noch nicht überschritten. Die Auswertungsunterlagen (Dokumentationen) können beim Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesen (Dresden, Löbtauer Str. 70) oder bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Dresden eingesehen werden. Eventuell könnte auch ein Vorort-Termin geplant werden.
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 44B DD | Immissionsschutz-Chemikalienrecht-
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel.: +49 351 825-4442 | Fax: +49 351 825-9601
dietmar.kloss@lds.sachsen.de | www.lds.sachsen.de
Montag, 24. Oktober 2016
Wäre der Bericht der Staatlichen Plankommission 1989 zeitnah veröffentlicht worden, hätte es keine Währungsunion gegeben sondern eine normale Neuwahl. Wahrscheinlich wäre der Einschnitt im Bevölkerungsbaum dadurch nicht so gravierend gewesen, sodass dadurch wiederum das Rentensystem nicht per se infrage gestellt worden wäre. Die Grenze zu öffnen war Hektik. Eine Flucht der Entscheidungsträger hätte genügt. Stattdessen wurde gleich das Gesellschaftssystem gekippt, der Osten überollt und das Volkseigentum verschachert. Nicht genug, dass die Merkel als Kohls Mädchen den Ausverkauf per Treuhand zu verantworten hat, jetzt macht sie auch Syrien platt in der Hoffnung, dass die dadurch generierte Migrantenflut ihr egomanes europaweites Vereinigungsgemache verniedlicht. Eine Playstation hätte genügen müssen. Warum kriegt die gleich so viel Entscheidungsspielraum? Eine derartige Konzentration von Macht und Kapital ist Wahnsinn. Der Deminutiv irritiert: Merk müsste sie heißen, denn jeder vierte Hartz-IV-Bezieher stammt aus dem Ausland. Wer an die Merkel glaubt, ist nicht zu beneiden. Ob die Strafandrohung wegen Hartz4Missbrauch echten Wirtschaftsflüchtlingen Angst macht, ist zu bezweifeln. Denn wer Geld hat, wird es gezielt einsetzen - auch auf der Flucht. Das ist ja das Verrückte an Geld.
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Fünfte Einwohnerfragestunde am 24. November im Stadtrat
Fragen können schriftlich bis 3. November beim Oberbürgermeister eingereicht werden
Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie am 24. November wieder die Möglichkeit, an einer sogenannten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen. Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt. Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 24. November 2016, 16 Uhr im Neuen Rathaus, Rathausplatz 1, Plenarsaal, statt.
Die Fragen sind schriftlich bis spätestens 3. November beim Oberbürgermeister unter folgender Adresse einzureichen: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden; per E-Mail an: stadtratsangelegenheiten@dresden.de. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Wohnanschrift anzugeben.
Damit die Anfrage in der Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.
Nicht zulässig sind Fragen:
- zu Angelegenheiten, die in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen,
- die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf ein Mal zu stellen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihr Beauftragte/-r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch die Oberbürgermeisterin ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.
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